1. So beantragen Sie die Löschung
Weg 1 — per E-Mail (funktioniert immer)
Senden Sie von der E-Mail-Adresse, mit der Sie sich anmelden, eine Nachricht an:
Bitte geben Sie an:
- Ihren Firmencode (der Code, den Sie beim ersten Start eingegeben haben)
- Ihren Namen, wie er im Dienstplan steht
- die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich anmelden
Wir bestätigen den Eingang und leiten den Antrag an Ihren Betrieb weiter, da er datenschutzrechtlich der Verantwortliche ist. Kommt eine Anfrage von einer anderen als der hinterlegten Adresse, fragen wir zur Sicherheit nach — sonst könnte jeder Dritte fremde Zugänge löschen lassen.
Weg 2 — direkt im Betrieb
Schneller geht es meist über die Betriebs- oder Personalleitung: dort kann Ihr Zugang unmittelbar deaktiviert und zur Löschung vorgemerkt werden.
2. Was gelöscht wird
Mit der Löschung entfallen dauerhaft:
- Ihre Anmeldedaten: E-Mail-Adresse als Login und das Passwort (Hash)
- alle aktiven Sitzungen — die App auf jedem Gerät ist sofort abgemeldet
- Ihre Mitteilungen in der App und deren Gelesen-Status
- offene Anträge: nicht entschiedene Urlaubs-, Tausch- und Schichtanfragen
- Ihre Verfügbarkeits- und Präferenzangaben sowie die Spracheinstellung
- künftige, noch nicht gearbeitete Diensteinteilungen werden freigegeben
Auf dem Telefon: Sitzungstoken, Firmencode und das lokale Diagnoseprotokoll verschwinden vollständig, sobald Sie die App deinstallieren. Diesen Teil können Sie sofort selbst erledigen.
3. Was bestehen bleiben muss — und warum
Einen Teil Ihrer Daten darf Ihr Arbeitgeber nicht löschen, auch wenn Sie es verlangen. Das ist keine Entscheidung des Betriebs, sondern gesetzliche Pflicht:
| Bleibt | Wie lange | Grundlage |
|---|---|---|
| Aufzeichnungen über geleistete Arbeitszeit und Pausen | mind. 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG |
| Lohn- und entgeltrelevante Unterlagen, Buchungsbelege | 6 bzw. 10 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB |
| Unterlagen zum Beschäftigungsverhältnis (Sozialversicherung) | nach gesetzlicher Frist | SGB IV / BVV |
Diese Daten werden gesperrt: sie erscheinen nicht mehr in Dienstplänen, Auswertungen oder Teamlisten und werden ausschließlich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck vorgehalten. Nach Ablauf der Frist werden sie gelöscht.
Auch ein bereits ausgestellter Kassenbeleg, auf dem Ihr Name als bedienende Person steht, bleibt Teil des fiskalisch signierten Datensatzes und kann nachträglich nicht verändert werden.
4. Fristen
- Sofort: der Zugang wird gesperrt, alle Sitzungen enden.
- Innerhalb von 30 Tagen: die oben genannten Daten werden gelöscht.
- Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: auch die gesperrten Daten werden gelöscht.
Sie erhalten eine Bestätigung, sobald die Löschung ausgeführt wurde (Art. 12 Abs. 3 DSGVO: Antwort spätestens innerhalb eines Monats).
5. Mehr dazu
Welche Daten die App überhaupt verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Ihre weiteren Rechte — Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch — sind dort in Abschnitt 11 beschrieben.
